02.05.2018
Vorgangsweise zur Einschreibung für die 5 Promille 2018
Dachverband für Soziales und GesundheitVereinsführung
Die Agentur der Einnahmen hat auf ihrer Website das Verzeichnis „Elenco permanente degli iscritti“ 2018 veröffentlicht. Alle aufscheinenden Organisationen gelten automatisch als eingeschrieben für die 5 Promille 2018. Ersteinschreibungen müssen bis 7. Mai 2018 erfolgen.
Alle Organisationen, die im Verzeichnis „Elenco permanente degli iscritti“ aufscheinen, gelten automatisch für die 5 Promille 2018 eingeschrieben, sofern sie weiterhin alle vom Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen folglich nicht mehr die telematische Einschreibung übermitteln und die Ersatzerklärung senden.
Die Organisationen sind angehalten, die Angaben genauestens auf etwaige Fehler oder Veränderungen zu überprüfen. Sollten die aufscheinenden Angaben nicht korrekt und aktuell sein, so muss dies innerhalb 21. Mai an die jeweils zuständige Landesdirektion der Agentur für Einnahmen mitgeteilt werden und zwar durch den gesetzlichen Vertreter oder dessen Beauftragten.
Organisationen, die sich im Jahr 2018 hingegen erstmals für die 5 Promille ein-schreiben, müssen:
innerhalb 7. Mai der Agentur für Einnahmen auf telematischem Weg das Ansuchen um Einschreibung zuschicken.
Weitere Infos bei Nadia Maltagliati, Tel. 0471 324667, nadia.maltagliati@dsg.bz.it
Alle Organisationen, die im Verzeichnis „Elenco permanente degli iscritti“ aufscheinen, gelten automatisch für die 5 Promille 2018 eingeschrieben, sofern sie weiterhin alle vom Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen folglich nicht mehr die telematische Einschreibung übermitteln und die Ersatzerklärung senden.
Die Organisationen sind angehalten, die Angaben genauestens auf etwaige Fehler oder Veränderungen zu überprüfen. Sollten die aufscheinenden Angaben nicht korrekt und aktuell sein, so muss dies innerhalb 21. Mai an die jeweils zuständige Landesdirektion der Agentur für Einnahmen mitgeteilt werden und zwar durch den gesetzlichen Vertreter oder dessen Beauftragten.
Organisationen, die sich im Jahr 2018 hingegen erstmals für die 5 Promille ein-schreiben, müssen:
innerhalb 7. Mai der Agentur für Einnahmen auf telematischem Weg das Ansuchen um Einschreibung zuschicken.
Weitere Infos bei Nadia Maltagliati, Tel. 0471 324667, nadia.maltagliati@dsg.bz.it
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