10.11.2021
Menschen mit Behinderung: Neue Straßenverkehrsordnung bringt Neuerungen
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Mit 10. November gilt in Italien eine neue Straßenverkehrsordnung und damit eine deutliche Erhöhung der Strafen für das widerrechtliche Parken auf Behindertenparkplätzen. Das Parken auf blau eingezeichneten Parkplätzen wird hingegen italienweit einheitlich kostenlos erlaubt.
Am 10. November 2021, tritt in Italien die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft. Sie sieht unter anderem strengere Regeln für Autofahrer vor. Die Strafen für das widerrechtliche Parken auf Behindertenparkplätzen werden verdoppelt (168 - 672 Euro) und die Zahl der abgezogenen Führerscheinpunkte verdreifacht sich von bisher 2 auf 6 Punkte. Zudem wird das Parken auf den mit blauen Streifen gekennzeichneten Parkplätzen ab 1. Jänner 2022 italienweit einheitlich kostenlos sein. Für Südtirol ändert sich hier in der Praxis nichts, denn hierzulande hatten bereits bislang alle Gemeinden das Parken auf den blau eingezeichneten Parkplätzen kostenlos möglich gemacht. Diese Regelung war 2016 auf Intervention des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit getroffen worden.
Der Dachverband für Soziales und Gesundheit hatte daraufhin erreicht, dass die Gemeinden in Südtirol einheitlich eine Gebührenbefreiung vorsehen.
Am 10. November 2021, tritt in Italien die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft. Sie sieht unter anderem strengere Regeln für Autofahrer vor. Die Strafen für das widerrechtliche Parken auf Behindertenparkplätzen werden verdoppelt (168 - 672 Euro) und die Zahl der abgezogenen Führerscheinpunkte verdreifacht sich von bisher 2 auf 6 Punkte. Zudem wird das Parken auf den mit blauen Streifen gekennzeichneten Parkplätzen ab 1. Jänner 2022 italienweit einheitlich kostenlos sein. Für Südtirol ändert sich hier in der Praxis nichts, denn hierzulande hatten bereits bislang alle Gemeinden das Parken auf den blau eingezeichneten Parkplätzen kostenlos möglich gemacht. Diese Regelung war 2016 auf Intervention des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit getroffen worden.
Hintergrund
Der Invalidenparkschein berechtigt grundsätzlich dazu, die extra eingezeichneten Autoabstellplätze gebührenfrei zu belegen und Straßen mit eingeschränktem Verkehr zu benutzen. Dazu kommt die Möglichkeit, damit auch Forstwege zu befahren und so Gebiete erreichen zu können, die sonst nur Fußgängern zugänglich sind. Auf den gebührenpflichtigen blauen Zonen wurde das kostenlose Parken bis zu einem Urteil des Kassationsgerichts im Jahr 2009 geduldet. Seitdem durften Inhaber eines Invalidenparkscheins in Italien nicht mehr grundsätzlich kostenlos auf den gebührenpflichtigen blauen Zonen parken. Jede Gemeinde hatte aber die Möglichkeit dies eigenständig zu regeln und Ausnahmen vorzusehen. In der Folge waren auch einige Südtiroler Gemeinden dazu übergegangen, die Parkgebühr zu kassieren.Der Dachverband für Soziales und Gesundheit hatte daraufhin erreicht, dass die Gemeinden in Südtirol einheitlich eine Gebührenbefreiung vorsehen.
zurück