18.05.2022
Nach 5 Jahren Vorlaufzeit: Das einheitliche Vereinsregister RUNTS ist aktiviert
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Nach dem Delegierungsgesetz 2016 zum Erlass eines gesetzgebenden Dekrets hatte Staatspräsident Matarella am 3. Juli 2017 seine Unterschrift unter den neuen Kodex für den Dritten Sektor gesetzt. Dem vorausgegangen waren und folgten viele Diskussionen, in ganz Italien und mit etwas Verzögerung auch in Südtirol, ob diese Vorgaben nur für die gemeinnützigen Organisationen gut oder nachteilig sind. Eine eindeutige Antwort kann nicht gegeben werden, denn bereits vor dem Kodex gab es eine Vielzahl von Rechtsvorgaben, die zu studieren waren und an die sich gemeinnützige Organisationen zu halten hatten. Was fehlte, war ein synthetischer Text und vor allem eine klare Definition, wo der Dritte Sektor beschrieben ist.
Das einheitliche Vereinsregister RUNTS bildet den Kernpunkt einer solchen Abklärung: Wer die beschriebenen Voraussetzungen kennt und erfüllt und die dazu gehörenden Verpflichtungen befolgt, kann auch die damit verbunden Begünstigungen ausschöpfen. Dazu muss gesagt werden, dass der Kodex samt erklärendem Anhang knapp hundert Seiten umfasst. Dazu kommen rund dreißig Reglements, die darin vorgesehen sind, und de facto erst teilweise vorliegen. So fehlen etwa immer noch die genaueren Bestimmungen zur Spendentätigkeit.
Alle Vereine haben große Mühe und meistens auch viele Zusatzkosten, um ihre jeweilige Position zu überprüfen und an die neuen Bestimmungen anzupassen. So muss die Jahresabschlussrechnung bzw. Bilanz nach verbindlichen Vorgaben erstellt, verabschiedet und auf die Datenbank des neuen Registers RUNTS hochgeladen werden, wofür das Ministerium für Arbeit und Soziales die Zuständigkeit hat. Andere Verpflichtungen beziehen sich auf die Finanzverwaltung, die für größere Organisationen eine Ordentliche Buchhaltung zwingend vorsieht. Neu sind für diese Vereine auch die Bestimmung der Kontrollorgane und die Beauftragung eingetragener Rechnungsprüfer. Dass es korrekte und ständig aktualisierte Verzeichnisse sowohl der Mitglieder als auch der Freiwilligen braucht, ist nicht neu, nun aber deutlicher geregelt. Ebenso müssen die Vereinsbücher mit den Beschlüssen aufliegen und nach bestimmten Regeln einsehbar gemacht werden. Die Pflicht zur Versicherung der Freiwilligen ist erweitert worden, weil nun auch eine Unfall- und Krankenversicherung vorhanden sein muss. Die angestellten und bezahlten Mitarbeiter hingegen dürfen keinesfalls auch als Ehrenamtliche für denselben Verein tätig sein und müssen jedenfalls den kollektiven Mindestlohn erhalten.
Im Dachverband wurden die Vorarbeiten und die Einführung von Anfang an aufmerksam verfolgt. Die vielen – auch widersprüchlichen - Interpretationen zur Materie und die Verzögerungen zum Start des Registers RUNTS, die mehrfachen Fristverlängerungen zur Anpassung der Satzungen für einen Übergang vom bisherigen Landesregister in ein neues einheitliches und staatsweites Register und die teilweise noch ausstehenden Präzisierungen in Form der Durchführungsbestimmungen stellen Vereine und Dachorganisationen auf eine harte Probe. Dazu kommt, dass auch die lokalen Körperschaften etwa im Zusammenhang mit der Beitragsverwaltung oder mit gemeindeeigenen Vereinsverzeichnissen ebenso umfangreiche Verwaltungsanforderungen machen. Kein Wunder, dass viele Vereinsfunktionär/innen klagen und über eine Vereinsauflösung oder jedenfalls ein Ende ihrer Präsidentschaft nachdenken. Die Problematik betrifft Organisationen aus allen Sektoren, wie den ständigen Medienberichten, der öffentlichen Diskussion und der aktuellen Initiative einiger Landesorganisationen durch die Petition „Ehrenamt in Not“ zu entnehmen ist.
Die Einrichtung des neuen Verzeichnisses der Organisationen des Dritten Sektors muss aber in eine Besserstellung der Vereine führen: mehr Ehrenamt, größere Anerkennung, mehr Sicherheit, bessere Zusammenarbeit mit Politik und Behörden, sowie Transparenz und Sichtbarkeit für die gemeinnützige Arbeit. Damit dies auch eintrifft, drängt der Dachverband für Soziales und Gesundheit auf massive Vereinfachungen im Rahmen der Zuständigkeiten des Landes (Bsp. im Beitragswesen), auf zusätzliche Erleichterungen für kleine und mittlere Vereine im Rahmen der staatlichen Vorgaben und auf eine Stärkung der Dachorganisationen, damit diese den angeschlossenen Vereinen kontinuierlich Informationen und Hilfestellungen aus erster Hand geben können und bestenfalls auch für diese praktische Verwaltungsaufgaben übernehmen können. Diese Position wurde vom Dachverband bereits seit vielen Jahren im Austausch mit Politik und Behörden vertreten und sie wird auch Kernpunkt beim Statement im Rahmen der Anhörung im Ersten Gesetzgebungsausschuss des Landestages in der kommenden Woche zum Thema Reform des Dritten Sektors sein.
Das einheitliche Vereinsregister RUNTS bildet den Kernpunkt einer solchen Abklärung: Wer die beschriebenen Voraussetzungen kennt und erfüllt und die dazu gehörenden Verpflichtungen befolgt, kann auch die damit verbunden Begünstigungen ausschöpfen. Dazu muss gesagt werden, dass der Kodex samt erklärendem Anhang knapp hundert Seiten umfasst. Dazu kommen rund dreißig Reglements, die darin vorgesehen sind, und de facto erst teilweise vorliegen. So fehlen etwa immer noch die genaueren Bestimmungen zur Spendentätigkeit.
Alle Vereine haben große Mühe und meistens auch viele Zusatzkosten, um ihre jeweilige Position zu überprüfen und an die neuen Bestimmungen anzupassen. So muss die Jahresabschlussrechnung bzw. Bilanz nach verbindlichen Vorgaben erstellt, verabschiedet und auf die Datenbank des neuen Registers RUNTS hochgeladen werden, wofür das Ministerium für Arbeit und Soziales die Zuständigkeit hat. Andere Verpflichtungen beziehen sich auf die Finanzverwaltung, die für größere Organisationen eine Ordentliche Buchhaltung zwingend vorsieht. Neu sind für diese Vereine auch die Bestimmung der Kontrollorgane und die Beauftragung eingetragener Rechnungsprüfer. Dass es korrekte und ständig aktualisierte Verzeichnisse sowohl der Mitglieder als auch der Freiwilligen braucht, ist nicht neu, nun aber deutlicher geregelt. Ebenso müssen die Vereinsbücher mit den Beschlüssen aufliegen und nach bestimmten Regeln einsehbar gemacht werden. Die Pflicht zur Versicherung der Freiwilligen ist erweitert worden, weil nun auch eine Unfall- und Krankenversicherung vorhanden sein muss. Die angestellten und bezahlten Mitarbeiter hingegen dürfen keinesfalls auch als Ehrenamtliche für denselben Verein tätig sein und müssen jedenfalls den kollektiven Mindestlohn erhalten.
Im Dachverband wurden die Vorarbeiten und die Einführung von Anfang an aufmerksam verfolgt. Die vielen – auch widersprüchlichen - Interpretationen zur Materie und die Verzögerungen zum Start des Registers RUNTS, die mehrfachen Fristverlängerungen zur Anpassung der Satzungen für einen Übergang vom bisherigen Landesregister in ein neues einheitliches und staatsweites Register und die teilweise noch ausstehenden Präzisierungen in Form der Durchführungsbestimmungen stellen Vereine und Dachorganisationen auf eine harte Probe. Dazu kommt, dass auch die lokalen Körperschaften etwa im Zusammenhang mit der Beitragsverwaltung oder mit gemeindeeigenen Vereinsverzeichnissen ebenso umfangreiche Verwaltungsanforderungen machen. Kein Wunder, dass viele Vereinsfunktionär/innen klagen und über eine Vereinsauflösung oder jedenfalls ein Ende ihrer Präsidentschaft nachdenken. Die Problematik betrifft Organisationen aus allen Sektoren, wie den ständigen Medienberichten, der öffentlichen Diskussion und der aktuellen Initiative einiger Landesorganisationen durch die Petition „Ehrenamt in Not“ zu entnehmen ist.
Die Einrichtung des neuen Verzeichnisses der Organisationen des Dritten Sektors muss aber in eine Besserstellung der Vereine führen: mehr Ehrenamt, größere Anerkennung, mehr Sicherheit, bessere Zusammenarbeit mit Politik und Behörden, sowie Transparenz und Sichtbarkeit für die gemeinnützige Arbeit. Damit dies auch eintrifft, drängt der Dachverband für Soziales und Gesundheit auf massive Vereinfachungen im Rahmen der Zuständigkeiten des Landes (Bsp. im Beitragswesen), auf zusätzliche Erleichterungen für kleine und mittlere Vereine im Rahmen der staatlichen Vorgaben und auf eine Stärkung der Dachorganisationen, damit diese den angeschlossenen Vereinen kontinuierlich Informationen und Hilfestellungen aus erster Hand geben können und bestenfalls auch für diese praktische Verwaltungsaufgaben übernehmen können. Diese Position wurde vom Dachverband bereits seit vielen Jahren im Austausch mit Politik und Behörden vertreten und sie wird auch Kernpunkt beim Statement im Rahmen der Anhörung im Ersten Gesetzgebungsausschuss des Landestages in der kommenden Woche zum Thema Reform des Dritten Sektors sein.
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