23.03.2016
Freiwilliger Ferieneinsatz für Jugendliche zwischen 15 und 19 Jahren
Andere InstitutionFreiwilligenarbeit
Freiwilligen Ferieneinsatz leisten können Jugendliche im Alter zwischen 15 und 19 Jahren. Damit soll ihnen die Möglichkeit geboten werden, Erfahrungen in verschiedenen gesellschaftlichen Aufgabenbereichen zu sammeln und Orientierung für ihr künftiges berufliches, aber auch gesellschaftliches Engagement zu sammeln.
Dieser Dienst kann in den Ferienmonaten für eine Zeitspanne von 6 bis 8 Wochen geleistet werden - Ausmaß des wöchentlichen Einsatzes: 30 Stunden. Den Jugendlichen wird folgendes angeboten: Versicherung, Spesenrückvergütung, Anerkennung als Schulpraktikum.
Schritt 1: innerhalb 8. April 2016 müssen interessierte Vereine ein entsprechendes Tätigkeitsprogramm beim Amt für Kabinettsangelegenheiten hinterlegen, das alle Schulen und Jugendliche informieren wird.
Schritt 2: innerhalb 30. Mai 2016 muss der Antrag der interessierten Vereine mit Angabe der meldeamtlichen Daten der Jugendlichen beim Amt für Kabinettsangelegenheiten eingebracht werden, mit Namen der Jugendlichen, die sich an die jeweiligen Vereinen gewandt haben.
Zu Lasten des Vereins fallen:
Infos: Amt für Kabinettsangelegenheiten, Dr. Veronika Laghi, Tel. 0471 412131, http://www.provinz.bz.it/freiwillige-dienste/freiwilliger-ferieneinsatz/freiwilliger-ferieneinsatz.asp
Dieser Dienst kann in den Ferienmonaten für eine Zeitspanne von 6 bis 8 Wochen geleistet werden - Ausmaß des wöchentlichen Einsatzes: 30 Stunden. Den Jugendlichen wird folgendes angeboten: Versicherung, Spesenrückvergütung, Anerkennung als Schulpraktikum.
Schritt 1: innerhalb 8. April 2016 müssen interessierte Vereine ein entsprechendes Tätigkeitsprogramm beim Amt für Kabinettsangelegenheiten hinterlegen, das alle Schulen und Jugendliche informieren wird.
Schritt 2: innerhalb 30. Mai 2016 muss der Antrag der interessierten Vereine mit Angabe der meldeamtlichen Daten der Jugendlichen beim Amt für Kabinettsangelegenheiten eingebracht werden, mit Namen der Jugendlichen, die sich an die jeweiligen Vereinen gewandt haben.
Zu Lasten des Vereins fallen:
- Unfall- und Haftpflichtversicherung - Diese Versicherungspolice ist innerhalb von 10 Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit dem Amt für Kabinettsangelegenheiten vorzulegen und bildet die Voraussetzung für die Auszahlung der Spesenrückvergütung;
- Spesenrückvergütung wird vorgestreckt - Das Land erstattet monatlich die von den Trägern vorgestreckten Beträge auf der Grundlage einer Erklärung, dass die/der Freiwillige die Leistung tatsächlich erbracht hat;
- Fachspezifische Begleitung und Ausbildung.
Infos: Amt für Kabinettsangelegenheiten, Dr. Veronika Laghi, Tel. 0471 412131, http://www.provinz.bz.it/freiwillige-dienste/freiwilliger-ferieneinsatz/freiwilliger-ferieneinsatz.asp
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