19.04.2015
Nur mehr Ausschreibungen? Immer mehr Nonprofit-Organisationen riskieren den Verlust sozialer Dienste, welche sie selbst über lange Jahre aufgebaut haben
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Es war ein Notruf, den Dachverbandspräsident Martin Telser bei der Vollversammlung des Dachverbandes am 13. März abgab: So darf es nicht weitergehen! Denn immer mehr Vereine und Sozialgenossenschaften kämpfen um ihre Existenz, weil die Finanzierung der Dienste, welche sie aufgebaut haben, nicht mehr mit Direktbeauftragungen sondern über Ausschreibungen zugeteilt wird. Wer bei den Papieren und Zahlen die besten Punkte einfahren kann, erhält den Zuschlag. Was wohl im Fall von Straßenbau oder Versicherungspolizzen angemessen ist, muss jedoch für Leistungen an Menschen anders geregelt werden. Tatsache ist, dass derzeit alle öffentlichen Körperschaften dazu übergehen, auch Sozialdienste nur mehr in dieser Form zu finanzieren. Die Folge: vor allem kleine Organisationen, die meist nur einen Dienst führen, sind vom großen Aufwand überfordert – und haben große Mühe, alle Vorgaben zu erfassen und richtig zu erfüllen. Ein Hoffnungsschimmer zeichnet sich mit dem geplanten Landesvergabegesetz ab. Die Landesrätin Martha Stocker verwies darauf, dass dort die Vorschläge des Dachverbandes positiv aufgenommen worden seien und eine baldige Verabschiedung vorgesehen sei. Auch die europäische Union nimmt soziale und Gesundheitsdienste aus den Standardvorgaben aus und sieht in den Richtlinien gesonderte Regelungen für diesen Bereich vor.
Doch was geschieht bis zum Inkrafttreten eines neuen Landesgesetzes? Und kann dieses dann gleich zur Anwendung kommen, oder braucht es noch entsprechende Durchführungsverordnungen? Bleibt es trotzdem im Ermessen der Behörden, Dienste weiterhin auszuschreiben, weil dies im Zweifelsfall für die Verwalter risikoloser ist? Für die gemeinnützigen Sozial- und Gesundheitsorganisationen braucht es umgehende Maßnahmen. Mit der Vergabe und Verlegung eines Dienstes an einen Betrieb, der sich geschickter bewerben konnte, bleibt nicht nur ein Dienstleister als Verlierer hinten, sondern oft auch eine lange Geschichte großen Engagements, freiwilliger Initiative und nicht selten auch ein Programm, welches mit Hilfe von privaten Spendengeldern gestartet und aufgebaut werden konnte.
Doch was geschieht bis zum Inkrafttreten eines neuen Landesgesetzes? Und kann dieses dann gleich zur Anwendung kommen, oder braucht es noch entsprechende Durchführungsverordnungen? Bleibt es trotzdem im Ermessen der Behörden, Dienste weiterhin auszuschreiben, weil dies im Zweifelsfall für die Verwalter risikoloser ist? Für die gemeinnützigen Sozial- und Gesundheitsorganisationen braucht es umgehende Maßnahmen. Mit der Vergabe und Verlegung eines Dienstes an einen Betrieb, der sich geschickter bewerben konnte, bleibt nicht nur ein Dienstleister als Verlierer hinten, sondern oft auch eine lange Geschichte großen Engagements, freiwilliger Initiative und nicht selten auch ein Programm, welches mit Hilfe von privaten Spendengeldern gestartet und aufgebaut werden konnte.
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