15.05.2015
Erstes Treffen mit Volksanwältin Gabriele Morandell
Dachverband für Soziales und GesundheitSachwalterschaft
Am 15. Mai 2015 gab es ein erstes Treffen mit der Volksanwältin Dr. Gabriele Morandell. Dachverband-Präsident Martin Telser hat mit ihr dabei hauptsächlich die Themen Sachwalterschaft und Pflegesicherung besprochen. Beide Thematiken sind eng verknüpft und betreffen früher oder später alle Bürger/innen.
Zu einem ersten Austausch trafen sich Ende letzter Woche Volksanwältin Gabriele Morandell und der Präsident des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit, Martin Telser, sowie Dachverband-Geschäftsführer Georg Leimstädtner.Besonders die Frage der Einstufung und der Bereitstellung des Pflegegelds waren Inhalt des Treffens. Beide Seiten waren sich einig, dass das System der Pflegesicherung so anzuwenden ist, dass nicht nur rein rechnerische Bewertungen gemacht werden. Wo Menschen mit einer fortschreitenden Krankheit leben müssen, ist eine Rückstufung kaum erklärbar - wie dies letzthin in mehreren Fällen bekannt geworden ist. Auch solle das Bemühen um eine größtmögliche Selbstständigkeit durch den Einsatz geeigneter Hilfsmittel nicht zu einer Schlechterstellung in der finanziellen Unterstützung führen.
Andere Themen beim Treffen waren die derzeitigen Möglichkeiten für Bürger/innen, Rekurse gegen Entscheide von Behörden einzulegen. Zum einen wird dies dann zum Problem, wenn diese Rekursmöglichkeit fehlt, denn der dadurch nötige Gang vors Gericht stellt für viele Betroffene einfach eine zu hohe Hürde dar. Zum anderen brauche es Kontrollsysteme, die unabhängig vom Träger der Leistungen funktionieren, also neue Formen von Rekursinstanzen, etwa bei der EVEE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung). Derzeit entscheidet nämlich jede Behörde selbst über die eingereichten Rekurse.
Angesprochen wurde schließlich auch das Problem, dass Sachwalter einerseits das Pflegegeld der Betreuten für die Pflege einsetzen müssen, vom Vormundschaftsgericht jedoch immer wieder darin eingeschränkt werden, weil sie nicht den gesamten Betrag ausgeben sollten.
Beide Einrichtungen vereinbarten abschließend eine kontinuierliche Zusammenarbeit und Abstimmung in gemeinsamen Anliegen, denn Auftrag des Dachverbandes und seiner Mitgliedsorganisationen, sowie auch der Volksanwaltschaft ist die Unterstützung von Menschen, die sich ungerecht behandelt fühlen.
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