Invalidenparkschein
Der Invalidenparkschein berechtigt dazu, die dafür ausgezeichneten Autoabstellplätze gebührenfrei zu belegen und Straßen mit eingeschränktem Verkehr zu benutzen. Er ist auf die betreffende Person ausgestellt, also nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und muss sichtbar ausgelegt sein. Nur wer einen neuen Invalidenparkschein nach europäischen Vorgaben hat, kann diesen auch im Ausland rechtmäßig benutzen.
Der Dachverband für Soziales und Gesundheit setzt sich dafür ein, dass die Ausgabe und Benutzung der Invalidenparkscheine in korrekter Form und bedarfsgerecht geregelt wird und dass ausreichend reservierte Plätze in den Ortszentren vorgesehen werden. Dazu kommt die Möglichkeit, mit dem Schein auch geschlossene Forstwege befahren zu können und so Gebiete erreichen zu können, die ansonsten nur für Fußgänger zugänglich sind.
Zuständig für die Ausstellung des Invalidenparkscheins ist in jedem Fall die Wohnsitzgemeinde des Antragstellers. Dort ist ein entsprechendes Ansuchen zu stellen mit folgenden Dokumenten:
• Antrag an den Bürgermeister (Formular der Gemeinde);
• Kopie der Identitätskarte;
• Passfoto;
• rechtsmedizinische Bescheinigung, ausgestellt vom Sprengelhygienearzt oder Kopie des Protokolls der Ärztekommission beglaubigt durch eine Ersatzerklärung des Notorietätsaktes, aus welcher hervorgeht, dass eine fehlende oder erheblich eingeschränkte Gehfähigkeit vorliegt.
Mehr Informationen zum Ansuchen um Ausstellung oder Erneuerung des europäischen Parkausweises für Behinderte bei der Ortspolizei in der Wohnsitzgemeinde.
News
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IKONNS EO - 24.09.2025 - Inklusion in Südtirol: Gute Gesetze – große Herausforderungen
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Downloads
- 24.09.2025
25-09-24 Positionspapier Inklusion - 130.2 Kb - 18.09.2024
Programm Tagung: "Behinderung in all ihren Farben: Kindheit, Jugend, Erwachsenenalter" - 347.02 Kb - 23.06.2016
Invaliden-Behinderung - Regelung Befahrung Forstwege - 178.55 Kb - 22.06.2016
Übersicht Gemeinden Parkplätze für Menschen mit Behinderung - 499.61 Kb - 24.04.2015
ANMIC Informationstage 2015 - 41 Kb
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